Tierhalterversicherung Tierhalterversicherung Tierhalterversicherung

Tierhalterversicherung

Halter von kleineren Tieren, z. B. von Katzen, Hamstern, Geckos, Fischen, Papageien oder Meerschweinchen, benötigen für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz meist nur eine gute Privat-Haftpflichtversicherung. Diese bietet Sicherheit, wenn die befellten, geschuppten oder gefiederten Zeitgenossen etwas ausgefressen oder auf bestimmte Reize bissig reagiert haben.
Bienen, Tauben, Hühner, Ziegen und vergleichbare Tiere können in der Regel mit gesonderten Vereinbarungen in den Deckungsumfang der Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Eine Voraussetzung ist meist, dass  sie nicht zu landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Zwecken gehalten werden.

Soll es aber eine oder mehrere Nummern größer sein, weil das Herz eben für Hunde oder beispielsweise Pferde schlägt, dann muss eine spezielle  Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgesichert zu sein. Schmerzensgelder  und  Behandlungskosten nach  einem  Biss  (Personenschäden),  aber auch Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens sind dann versichert.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden, die das Tier verursacht hat, bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf. Versichert sind in der Regel auch Mietschäden wie beispielsweise verschmutzte Teppich- und Fußböden, aber auch vom Pferd bei Ausritten verursachte Flurschäden. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Wer häufiger verreist, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt.