Laut Gesetz muss jeder, der sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung besteht für die Kfz-Haftpflichtversicherung Annahmepflicht, d.h.Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab.
Die Kfz- Kaskoversicherungen hingegen schützen Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden.
So Beinhaltet die Teilkaskoversicherung u.a. Schäden durch - Diebstahl
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Brand / Explosion
- Hagel
Die Vollkaskoversicherung ergänze die Teilkaskoversicherung um die Punkte - selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus