Wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Das ist gesetzlich klar geregelt. Gerade wenn Personen zu Schaden kommen, fallen oft sehr hohe Kosten an. Damit Sie nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, haben Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Fügen Sie anderen Personen oder deren Eigentum schuldhaft Schaden zu, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie diese weder mit Ihrem Vermögen noch mit Ihrem Einkommen begleichen können. Schnell können Ihre finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen - die finanziellen Folgen für Sie sind verheerend.
Wird festgestellt, dass Sie für den Schaden verantwortlich sind, müssen Sie für die gesamten Kosten einstehen.
Bei Sachschäden werden die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände fällig. Aber auch Kosten, die durch einen Nutzungsausfall entstehen, müssen ersetzt werden.
Sind Personen verletzt, können Kosten für Behandlungen und Verdienstausfall anfallen. Hinzukommen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld oder auch eine lebenslange Rente beibleibenden Schäden.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie bei geringem Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z.B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie gestellt, wehrt die Haftpflicht-versicherung diese für Sie ab.
Wir bieten Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz zu ausgesprochen günstigen Beiträgen.