Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeber muss betriebliche Altersvorsorge ermöglichen

(ac) Der gesetzliche Anspruch auf eine Betriebsrente, §1a BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung), durch Umwandlung eines Teils des Gehalts ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Somit darf der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, vom Gehalt bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

BAG, Urteil vom 12.06.2007
Az.: 3 A Z R 14/06

Die wichtigste, weil wirksamste Säule der Altersversorgung:
Die betriebliche Altersversorgung

Mittlerweile reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Der betrieblichen Altersversorgung kommt somit, als ergänzende Form, eine zentrale Bedeutung zu. Als Arbeitgeber sollten Sie die betriebliche Altersversorgung auch als wichtiges Instrument der Personalfürsorge und der Personalentlohnung sehen. Der Arbeitsplatz gewinnt an Attraktivität und die Bindung wichtiger Mitarbeiter wird gefestigt. Durch die steuerliche Gesetzgebung ist eine betriebliche Altersversorgung zu überschaubaren Kosten und Risiken möglich.

Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung

Seit dem 1.Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge - auch ohne Arbeitgeberzuschuss/Entgeltumwandlung - §1a, Betr. AVG - Betriebsrentengesetz. Der Arbeitnehmer kann bis zu 268,- €
(in 2019) monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in einem geeigneten Altersvorsorgevertrag sparen.

Zudem ist der Arbeitgeber seit Januar 2019 bei Neuverträgen dazu verpflichtet, den Vertrag mit mind. 15% zu fördern.

Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2007 dazu entschieden, die Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersversorgung über den Zeitraum von 2008 hinaus unbefristet zu verlängern.


Die Umsetzung

Zu Beginn einer wirksamen Beratung in der betrieblichen Altersversorgung steht die sorgfältige Analyse der Ist-Situation. Spezialisierte Rechtswissenschaftler und Fachanwälte für Arbeitsrecht empfehlen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen besonders umsichtigen Umgang mit diesem Thema – insbesondere bei der Wahl des Kooperationspartner und des geeigneten Finanzinstruments.

Eine Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht kommentiert:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in der Regel dringenden Handlungsbedarf. Da Arbeitgeber gesetzlich festgelegte Fürsorgepflichten gegenüber ihren Mitarbeitern haben, treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten und, wenn er diese nicht wahrnimmt, Schadenersatzpflichten, und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht."

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich, möglichst unter Mitwirkung eines Spezialisten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, an einen Tisch setzen und ein Versorgungsmodell erarbeiten.



Die financial PARTNER Versicherungsmakler GmbH ist für die Abwicklung von betrieblicher Altersversorgung Ihr Spezialist im Bergischen Land.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein umfangreiches Rundum-Service-Paket:

 

  • Sorgfältige Analyse des betrieblichen Status
  • Auswahl des passenden Durchführungsweges
  • Ausarbeitung und Etablierung einer auf das Unternehmen und dessen Arbeitnehmer zugeschnittenen Versorgungsordnung.
  • Veränderung und Heilung schon vorhandener (aber nicht korrekter) Versorgungskonzepte, inklusive einer Vereinbarung zur Haftungsentlastung.
  • Wenn gewünscht, beratende Unterstützung durch Fachkanzleien für Arbeitsrecht und spezialisierte Steuerberater
  • Komplette Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Begleitung ausscheidender Mitarbeiter zum nächsten Arbeitgeber (Portabilität der betrieblichen Altersversorgung).
  • Funktionales und kundenfreundliches Back-Office in unserem Hause
  • Langjährige Erfahrung und praxisnahe Berater-Kapazitäten, um auch große Mittelstandsbetriebe beraten zu können.



Schlechte Akzeptanz innerhalb der Belegschaft?!

Die oft vorhandene geringe Akzeptanz unter Ihrer Arbeitnehmerschaft zum Thema bAV wird sich nach unserer Präsentation Ihrer firmeneigenen Versorgungsordnung grundsätzlich ins Positive wandeln. Mit unserem Konzept ist eine Durchdringung von 70 - 80% möglich.


Die Unabhängigkeit der financial PARTNER Versicherungsmakler GmbH ermöglicht eine Auswahl aller in Frage kommenden Anbietern. Damit sind wir auch in diesem Segment der richtige Partner. Als größter Versicherungsmakler im Bergischen Land vertrauen wir auf unsere fast 20 jährige Erfahrung und ein Team von spezialisierten Beratern mit den entsprechenden Qualifikationen.