Ob Verkehrsunfall, Streit mit dem Arbeitgeber um das Weihnachtsgeld oder undurchsichtige, überhöhte Rechnungen – im Alltag gibt es genug Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, um zu seinem Recht zu kommen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich nicht immer vermeiden, die daraus entstehenden Kosten hängen von der Höhe des so genannten Streitwerts ab. Für Laien sind sie häufig schwer kalkulierbar, deshalb verzichten viele auf den Gang zum Anwalt und so auch auf ihr gutes Recht. Besonders teuer wird es, wenn um Schadenersatz für schwere Personenschäden gestritten wird. Geht es beispielsweise um die Vollinvalidität eines Menschen, erreicht der Streitwert schnell Größenordnungen von einer Million Euro. Mit Prozesskosten zwischen 15.000 Euro und mehr als 25.000 Euro ist dann ohne weiteres zu rechnen.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe, das weiß schon der Volksmund. Wer eine Rechtsschutz-versicherung bedarfsgerecht abschließt, kann im Fall des Falles sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten.
Der Rechtsschutzversicherer trägt beispielsweise die Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie Vollstreckungskosten, außerdem die Kostendes Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Bis zu welcher Höhe genau die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Häufig gewährt der Versicherer auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bieten viele Versicherer darüber hinausweltweiten Versicherungsschutz. Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist also für die meisten eine sinnvolle Ergänzung des privaten Versicherungsschutzes. Nicht jeder benötigt aber einen kompletten Rund-um-Schutz, sondern die Sicherheit nur für bestimmte Lebensbereiche. Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Rechtsschutz-versicherung eine Vielzahl von Vertragsarten, die – je nach beruflicher Tätigkeit und privater Lebenssituation – bedürfnis-gerecht abgeschlossen und später auch angepasst werden können.
Der Versicherungsschutz kann etwa auf Probleme rund um das Fahrzeug beschränkt werden (Verkehrs-Rechtsschutz).
Selbstständige können entscheiden, ob nur der berufliche, derprivate oder beide Bereiche versichert werden sollen. Nichtselbstständige können oft zwischen verschiedenen "Versicherungspaketen" wählen, sich so z. B. zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich ausschließen (Rentner).
Folgende Vertragsformen lassen sich unterscheiden:
Privat-Rechtsschutz,
Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
Rechtsschutz für Vereine,
Rechtsschutz für Landwirte,
Berufs-Rechtsschutz,
Verkehrs-Rechtsschutz,
Fahrzeug-Rechtsschutz und
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Alles kann nicht versichert werden Bestimmte Bereiche sind grundsätzlich nicht versichert, beispielsweise Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Bau, Kauf und Verkauf sowie Timesharing-Verträge), Streitigkeiten um Spiel-und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte. Im Erbrecht werden die Kosten für eine Beratung beim Anwalt nur übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Empfehlenswert vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist eine gründliche Beratung durch einen Versicherungsmakler, um den passenden Schutz preiswert zu realisieren.